Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Anmeldungen können ausschliesslich über das Anmeldeformular der Homepage erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die KursteilnehmerInnen, welche einen Fortsetzungskurs oder dieselbe Kursstufe nochmals besuchen, werden nach Möglichkeit vorrangig berücksichtigt.
Kursbestätigung / Kurskostenbegleichung
Die Kursbestätigung erhalten Sie unmittelbar nach Anmeldeschluss mit der Post oder per Mail. Bei weniger als 4 Kindern pro Kurs behalten wir uns vor, den Kurs kurzfristig abzusagen.
Nach Erhalt der Kursbestätigung und Rechnung müssen die Kurskosten innerhalb 5 Tagen einbezahlt werden, ansonsten melden Sie sich bitte bei uns.
Kurspreise für alle Kurs-Orte CHF betragen CHF 180.00/für 10 Lektionen à 45 Min (exkl. Hallenbad-Eintritte).
Bei der erstmaligen Anmeldung eines Kindes bei der Schwimmschule wird eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 10.00 erhoben.
Familienrabatte werden keine gewährt.
Vorzeitige Kursabmeldung
Kurzfristige Kursabmeldungen seitens der Teilnehmer sind schriftlich mitzuteilen. Bis 30 Tage vor Kursbeginn kann dies ohne Kostenfolge erfolgen ansonsten müssen folgende Kosten für administrative Aufwände verrechnet werden:
Bis 14 Tage vor Kursbeginn - 50 % des Kursbetrages
Bis 7 Tage vor Kursbeginn - 80 % des Kursbetrages
Weniger als 7 Tage oder keine Abmeldung - 100 % des Kursbetrages
Bei Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses für die gesamte Kursdauer wird das Kursgeld rückerstattet. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben.
Hallenbad-Eintritt
Im Hallenbad Balgach müssen die Kinder (obwohl sie noch nicht 6 Jahre alt sind) für den Hallenbadbesuch Eintritt bezahlen. Folgende Regelungen wurde mit dem Badbetreiber abgemacht:
Hallenbad Balgach
Saison-Abonnemente des Kindes für das Hallenbades gelten auch für die Schwimmkurse.
Der Eintritt muss direkt an der Kasse des Hallenbades bezahlt werden. Es empfiehlt sich ein 10er Abo zu lösen.
Eltern, welche ins Hallenbad wollen, bezahlen normal den Eintritt und müssen Badekleider anziehen.
Verantwortung Kursbeginn/Kursende
Die Eltern tragen vor und nach dem Kurs die volle Verantwortung für Ihr Kind, bis der KursleiterIn die Begrüssung macht und mit dem Kurs startet. Am Kursende über die Kursleitung die Kinder wieder in der Garderobe.
Die Schwimmlehrperson trägt nur während dem Kurs die Verantwortung.
Wir empfehlen Ihnen, ca. 5 Minuten vor Kurbeginn anwesend zu sein. Lange vorherige Wasserzeit kann die Kinder unterkühlen und die benötigte Konzentration während des Kurses beeinträchtigen.
Absenzen
Versäumte Lektionen können weder zurückerstattet noch nachgeholt werden. Ein Anspruch für Privatlektionen entsteht nicht.
Bei Ausfall eines Kindes kann nicht ein anderes Kind in den Kurs geschickt werden.
Bei Abwesenheit der Kursleitung kann diese ohne Vorankündigung durch eine andere Kursleitung vertreten werden.
Gesundheit
- Bei folgenden Symptomen gilt absolutes Schwimmverbot:
- Fieber
- Ohren- oder Augenentzündung
- Durchfall
- Ansteckende Krankheiten
- Läuse
- Starke Erkältung oder starker Husten
- Zwischen einem Impftermin und dem Schwimmkurs müssen mindestens 48 Stunden liegen. Wir bitten Sie um entsprechende Planung.
Versicherung
Die Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Für Schäden oder Verlust von Gegenständen können wir nicht aufkommen. Ebenfalls kann das Hallenbad nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Einige Krankenkassen der Region beteiligen sich an den Kurskosten oder den Eintrittsgeldern. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Foto und Film
Das Filmen oder Fotografieren ist nur nach vorgängiger Absprache mit der Kursleitung und den Kursteilnehmer/Innen erlaubt.
Hygiene im Schwimmbad
Aus Sicherheitsgründen und um nicht durch ins Gesicht fallende Haare behindert zu werden, tragen die Kinder während dem Kurs die schuleigenen Badekappen.
- Für die Mädchen empfehlen wir Badekleider (keine Bikinis).
- Für Knaben empfehlen wir eng anliegende Badehosen (wenn möglich keine Shorts).
- Im Hallenbadbereich gilt Badehosenpflicht.
- Das Tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung ist nicht erlaubt.
- Das Essen ist in den Bädern und den Garderoben verboten
Höhere Gewalt
Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung eines Hallenbades, Betriebsstörung, Naturgewalten, Pandemien, Weisungen des Bundesrates etc.) nicht durchgeführt werden können, werden keine Kurskosten zurück erstattet.
Datenschutz
Sämtliche Daten aus den Schwimmkursen werden vertraulich behandelt. Sie werden nicht für Dritte zugänglich gemacht.
Gerichtstand
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtstand ist Altstätten